Verfahrensdokumentation
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Brauche ich wirklich eine Verfahrensdokumentation – auch als kleines Unternehmen?
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Wie muss so eine Dokumentation aussehen, und was genau gehört eigentlich hinein?
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Was passiert, wenn ich keine oder eine unvollständige Dokumentation vorlegen kann?
Dann wird es Zeit, dich mit dem Thema zu beschäftigen – denn die Verfahrensdokumentation ist bereits Pflicht und sollte auf keinen Fall aufgeschoben werden.
Die Verfahrensdokumentation ist Teil der GoBD und in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Sie dient dazu, die Ordnungsmäßigkeit deiner Buchführung nachzuweisen und beschreibt, wie Belege und Daten in deinem Unternehmen verarbeitet, gespeichert und aufbewahrt werden.
Der Gesetzgeber hat die Pflicht zur Dokumentation eingeführt, weil sich mit der fortschreitenden Digitalisierung die Buchhaltungsprozesse stark verändert haben. Während früher alles in Papierform vorlag, sind heute verschiedenste Systeme, Tools und Zwischenschritte im Einsatz.
Damit ein sachverständiger Dritter, wie z. B. ein Betriebsprüfer, sich innerhalb angemessener Zeit ein klares Bild machen kann, braucht es eine nachvollziehbare Beschreibung der Prozesse.
Fehlt diese Dokumentation oder ist sie unvollständig, kann das im Rahmen einer Betriebsprüfung zu Hinzuschätzungen, Beanstandungen oder sogar zu Steuernachzahlungen führen – selbst wenn alle Unterlagen vorliegen.
Eine gute Verfahrensdokumentation sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern schafft auch intern mehr Klarheit und Struktur. Sie zeigt, wie gearbeitet wird – und dass du deine Prozesse im Griff hast.
“Ist die Verfahrensdokumentation wirklich Pflicht?”
Ja – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Sie ist Teil der Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (GoBD) und wird bei Betriebsprüfungen aktiv verlangt. Auch Kleinunternehmen oder Freiberufler sind nicht ausgenommen.
“Reicht es, wenn ich einfach beschreibe, wie ich arbeite?”
Nein. Die Verfahrensdokumentation muss strukturiert, vollständig und prüfungssicher sein. Ein paar lose Notizen oder E-Mails genügen nicht den Anforderungen der Finanzverwaltung. Hierfür gibt es Tools die dabei unterstützen und alle notwendigen Daten erfragen.
“Wann muss ich sie vorlegen – und was passiert, wenn ich sie nicht habe?”
Du musst die Verfahrensdokumentation auf Anfrage jederzeit vorlegen können – insbesondere bei einer Betriebsprüfung.
Fehlt sie oder ist sie unvollständig, führt das allein nicht automatisch zur Verwerfung deiner Buchführung.
Aber: In Kombination mit weiteren formellen Mängeln oder Unklarheiten kann das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit anzweifeln – und im Zweifel Hinzuschätzungen vornehmen.
Eine vollständige, nachvollziehbare Verfahrensdokumentation reduziert dieses Risiko deutlich – und zeigt, dass du deine Buchhaltungsprozesse im Griff hast.
Ich unterstütze dich dabei, eine gesetzeskonforme Verfahrensdokumentation zu erstellen – Schritt für Schritt und praxisnah. Dabei nutze ich die Informationen, die wir im Rahmen der Prozessanalyse ohnehin erarbeiten, und überführe sie in eine strukturierte und verständliche Dokumentation.
Gemeinsam klären wir, welche Inhalte erforderlich sind, wie dein Belegfluss funktioniert, welche Systeme du nutzt und wie die Daten verarbeitet und archiviert werden. So entsteht eine Dokumentation, die genau zu deinem Unternehmen passt.
Für die technische Umsetzung verwende ich unterstützende Tools und Vorlagen, die sicherstellen, dass die Struktur und Inhalte den Anforderungen der GoBD entsprechen – ohne dass du dich mit rechtlichen Details beschäftigen musst.
Das Ergebnis ist eine prüfungsfeste Verfahrensdokumentation, die du jederzeit vorlegen kannst – und gleichzeitig ein wertvolles Instrument für Ordnung, Transparenz und Sicherheit im Arbeitsalltag.

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